Weihnachtsappell

In der Vorweihnachtszeit riefen sechs Vereinigungen die politischen Verantwortungsträger zu bestimmten Erklärungen auf. Diesen Vereinigungen ist der Schutz der Volksrechte und derjenigen Personen, die sich dafür einsetzen, ein Anliegen. Sie ersuchten die politischen Organe und Parteien u.a. zu erklären, dass diejenigen Personen, die sich um eine demokratische Verfassung bemüht haben und weiterhin bemühen, staatsbürgerliche Rechte wahrnehmen und einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen leisten. Ferner verlangten sie, jede Art von Angriffen auf diese Personen zu verurteilen.

Die Regierung und die Mehrheitspartei haben die dargebotene Hand nicht angenommen. Sie haben die Chance verpasst, sich ohne Gesichtsverlust einen Schritt von der Ausgrenzungspolitik des Landesfürsten zu distanzieren. Die Haltung der FBP-Spitze macht sichtbar, wie sie das Abstimmungsresultat interpretiert: Das Volk habe nicht nur das erpresserischen Prozedere legalisiert, sondern gleichzeitig seinen Willen kundgetan, in Zukunft das Thema Volksrechte zu vermeiden. Wer so argumentiert, verweigert die Diskussion über die Verfassung, über die Art, wie das Abstimmungsergebnis zustande gekommen ist und verbietet sie auch anderen. Es kann aber nicht sein, dass über ein Drittel der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht mehr über die Verfassung sprechen dürfen und bei künftigen politischen Auseinandersetzungen alle Mittel wie Erpressung, Repression, Manipulation, persönliche Verletzung etc. erlaubt sein sollen.

Die fürstlichen Verfassungsvorschläge wurden zwar in der Volksabstimmung angenommen. Das ist zu akzeptieren. In Zukunft wird es aber darum gehen, ihre Auswirkungen zu beobachten. Die Diskussion um die Verfassung ist notwendig und deshalb noch lange nicht beendet. Sie geschieht im Interesse von uns allen. Auch wenn die Auseinandersetzung damit dem einen oder der anderen weh tut.

Verein zur Stärkung der Volksrechte

Liechtensteiner Vaterland