Verfassungswirklichkeit

Auswirkungen der Verfassungsänderung von 2003

Begnadigungsrecht des Fürsten

Gegen die ursprüngliche Verurteilung von vier Jahren unbedingt wegen des Verbrechens des schweren Betrugs und der gefährlichen Drohung gegen den Landesfürsten und diverser weiterer Vergehen im Oktober 2003, legte der von der LGT-Gruppe bezahlte Anwalt Heinrich Kiebers Berufung ein. Hans Adam II. holte jetzt zur Justizschelte aus und in der 2. Instanz (zweiter Senat des (…) Weiterlesen

Niederschlagungsrecht des Fürsten

Die Symbole des Staatswappens sind gemäss Wappengesetz bei uns – wie auch anderswo – geschützt. Gemäss Artikel 17 haben sämtliche Mitglieder des Fürstenhauses Liechtenstein, die staatlichen Behörden, Ämter, Dienststellen und die Landesinstitute das Recht zur Führung und Verwendung des Staatswappens. Doch kommerzielle Unternehmungen, auch solche, die mit fürstlichen Einrichtungen geschäftlich in Verbindung stehen, bedürfen gemäss (…) Weiterlesen