Demokratiedefizite

Am 5. Oktober vor 90 Jahren trat die Verfassung von 1921 in Kraft. Das veranlasst uns, die Verfassung aus dem Jahre 2003 zu analysieren. Sie enthält einige bedenkliche Demokratiedefizite, die wir in einer Artikelserie aufnehmen, damit niemand annimmt, diese Defizite seien in Vergessenheit geraten

Regierung, Sie haben mein Vertrauen verloren

In Artikel 80, Absatz 1 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein heisst es: 1) Verliert die Regierung das Vertrauen des Landesfürsten oder des Landtages, dann erlischt ihre Befugnis zur Ausübung des Amtes. Für die Zeit bis zum Antritt der neuen Regierung bestellt der Landesfürst unter Anwendung der Bestimmungen gemäss Art. 79 Abs. 1 und 4 eine (…) Weiterlesen

Monarchieabschaffung – auch nicht mehr als ein Druckmittel

Das letzte Wort hat nicht das Volk. Die Ankündigung, dass das Gesetz nicht sanktioniert werden würde, reichte, um allen das Wasser abzugraben – der Fürstentarif regelte das Abstimmungsverhalten. Der vorauseilende Gehorsam bestimmte bereits das Verhalten vieler Parlamentarier. Allein schon die Ankündigung, das Gesetz nicht zu sanktionieren, verfehlte beim Volk seine Wirkung nicht. Im neuen Szenarium (…) Weiterlesen

Das absolute Vetorecht – das Volk hat das vorletzte Wort

Gemäss Artikel 65 der Verfassung muss der Fürst jedem Gesetz ausdrücklich zustimmen. Dazu heisst es:  «Erfolgt die Sanktion des Landesfürsten nicht innerhalb von sechs Monaten, dann gilt sie als verweigert.» Es ist nicht relevant, wenn das Volk über 90% einer Gesetzesinitiative zustimmt. Das letzte Schweigen (Wort) hat der Fürst. Dieses Sanktionsrecht widerspricht allen Demokratieregeln. In (…) Weiterlesen