Eine Frage der liechtensteinischen Souveränität?

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist derzeit die Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland „wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998“ anhängig. Hintergrund dieser Klage „ist die Konfiszierung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg. [..]
1998 befand das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die konfiszierten Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sind und zur Begleichung von Kriegsschulden an die Tschechoslowakei herangezogen werden können.“ (Zitat aus Vaterland vom 12.06.2004)
Dieses Verfahren, das vom Land Liechtenstein eingeleitet und auch finanziert wird, betrifft nicht Vermögenswerte des Landes Liechtenstein, sondern Vermögenswerte von Privatpersonen, namentlich der fürstlichen Familie.

Insofern ist die Berichterstattung in den Landeszeitungen falsch. Als Rechtsgrund für die Klage wird die Verletzung der liechtensteinischen Souveränität ins Feld geführt. Die liechtensteinische Souveränität ist zwar nicht gefährdet, die Verletzung derselben in der Vergangenheit ist wohl der einzige Erfolg versprechende Grund, auf den sich die Klage stützen kann. Deutschland wehrt sich gegen diese Klage, weil es befürchten muss, für die von der ehemaligen Tschechoslowakei unrechtmässig als „deutsche Auslandvermögen“ konfiszierten Vermögenswerte liechtensteinischer Privatpersonen, Schadenersatz leisten zu müssen.
Denn ein Urteil zugunsten Liechtensteins würde letztendlich bedeuten, dass Liechtensteiner Bürger deutsche Kriegsschulden beglichen haben. Der Ersatz von 180000 Hektar Land – landwirtschaftliche Güter, Wälder und Parks – sowie Schlösser und Kunstgegenstände könnte den deutschen Staat eine Stange Geld kosten.
Die fürstliche Familie von Liechtenstein hat das Glück, dass sie einen eigenen Staat hat, in dessen Namen sie ein solches Verfahren vor dem IGH führen kann und der auch noch für die Verfahrenskosten aufkommt. Bleibt nur zu hoffen, dass das Land Liechtenstein den Prozess gewinnt, damit zumindest die aufgewendeten Prozesskosten von mehreren Millionen Franken in die Staatskasse zurück fliessen.

Verein zur Stärkung der Volksrechte
Liechtensteiner Vaterland vom 17. Juni 2004, S. 7