Ein „Garant“ für Stabilität?

2003 wurde der neue Verfassungstext von einer Mehrheit unter anderem darum angenommen, weil sie wollte, dass der Fürst im Lande bleibt. Für sie stellt der Fürst einen „Garanten“ für Stabilität und Kontinuität in unserem Lande dar. Die Reaktionen der internationalen Presse auf die jüngsten Äusserungen von Fürst Hans-Adam II. zeigen ein anderes Bild.

Immer wieder  bringt uns ausgerechnet dieser „Garant“ in Erklärungsnot. Sei es durch seinen Bilderstreit mit Deutschland, sei es mit seinen Finanzgeschäften oder durch Äusserungen, denen  jegliche Sensibilität und jeder Respekt anderen gegenüber fehlt.

Von einem Staatsoberhaupt, welches für Stabilität und Kontinuität steht, erwarten wir, dass es staatstragend und in Würde seiner Stellung agiert – auch wenn ihm die Verfassung von 2003 ein Übermass an Rechten und Macht zubilligt. Laufende Verunglimpfungen anderer und Provokationen sind da wenig zielführend.

Leserbrief des Vereins zur Stärkung der Volksrechte zum Verhalten des Fürsten,
veröffentlicht am 17. September 2008 im Liechtensteiner Vaterland und Liechtensteiner Volksblatt