Begnadigungsrecht des Fürsten

Gegen die ursprüngliche Verurteilung von vier Jahren unbedingt wegen des Verbrechens des schweren Betrugs und der gefährlichen Drohung gegen den Landesfürsten und diverser weiterer Vergehen im Oktober 2003, legte der von der LGT-Gruppe bezahlte Anwalt Heinrich Kiebers Berufung ein. Hans Adam II. holte jetzt zur Justizschelte aus und in der 2. Instanz (zweiter Senat des Obergerichts) wurde am 7. Januar 2004 aus der vierjährigen Verurteilung eine einjährige auf Bewährung.

Am 6. Juni 2005 hat Heinrich Kieber ein Gnadengesuch eingebracht und Fürst Hans Adam II. gewährte die Begnadigung insoweit, als auf entsprechende Anfrage keine Auskünfte aus dem Strafregister erteilt werden.

Informationen aus dem Buch von Sigvard Wohlwend, Der Datendieb, Rotbuch Verlag Berlin 2011, ISBN 978-3-86789-145-5 (ab Seite 170)