1993

Quelle: Seminararbeit von Martina Sochin, Eschen und «Die Chronik der Verfassungsfrage» des Demokratiesekretariats

  • 12. Mai 1993
    Fürst Hans-Adam erläutert in seiner Thronrede die Notwendigkeit einer Verfassungsreform und kündigt den Entwurf einer Verfassungsänderung an.
  • 14. September 1993
    Der Landtag spricht in einer ausserordentlichen Sitzung dem knapp hundert Tage amtierenden Regierungschef Markus Büchel (FBP) mehrheitlich das Misstrauen aus. Der Landesfürst lehnt die Amtsenthebung von Markus Büchel ab und löst den Landtag auf. Markus Büchel bleibt bis zu den Neuwahlen im Dezember 1993 im Amt.
  • Herbst 1993
    Fürst Hans-Adam II veröffentlicht konkrete Verfassungsvorschläge zur Richternennung (Art. 11 LV), zum Misstrauensantrag gegen den Fürsten und zur Abschaffung der Erbmonarchie (Einfügung eines Art. 13 ter LV).
  • Dezember 1993
    Das fürstliche Hausgesetz wird im Landesgesetzblatt (LGBl. 1993.100) nach Gegenzeichnung durch Regierungschef Markus Büchel, jedoch ohne Zustimmung des Landtages publiziert. Die Regierung kommt später in einer Antwort auf eine Interpellation zum Schluss, dass gewisse Inhalte des Hausgesetzes verfassungsrechtlich fragwürdig seien.