2003

  • Januar 2003
    Lord Kilclooney vom Ausschuss für politische Angelegenheiten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verfasst ebenfalls ein kritisches Memorandum zur Fürsteninitiative.
  • 27. Januar 2003
    Der Antrag auf eine dringliche Debatte über die zur Abstimmung vorliegende liechtensteinische Verfassungsrevision wird von der parlamentarischen Versammlung des Europarates abgelehnt.
  • Februar 2003
    Der Staatsgerichtshof gibt der Abstimmungsbeschwerde gegen die Fürsteninitiative ebenfalls keine Folge.
  • 14. / 16. März 2003
    Bei einer Stimmbeteiligung von 87,7 % wird die Fürsteninitiative mit 64,1% angenommen und die Friedensinitiative mit 16,6% abgelehnt. Es sprechen sich jedoch 35,9% der Stimmberechtigten für die Beibehaltung der geltenden Verfassung von 1921 aus.
  • 2. bis 4. Juli 2003
    Besuch der vom Monitoring Committee des Europarates ernannten Berichterstatter Michael Hancock (Vereinigtes Königreich) und Erik Jurgens (Niederlande) in Liechtenstein. Sie sollen die Verhältnisse in Liechtenstein untersuchen und dem Büro der Parlamentarischen Versammlung darüber berichten.
  • 10. September 2003
    Das Monitoring-Komitee des Europarats empfiehlt die Einleitung eines Überwachungsverfahrens betreffend Liechtenstein. Grundlage für diesen Entscheid ist der Bericht der beiden Rapporteurs Michael Hancock und Eric Jurgens, welche im Sommer 2003 in Liechtenstein Gespräche mit Landtagsabgeordneten, Regierung, Fürst und Vertretern der Demokratiebewegung führten.
  • 15. September 2003
    Die von Fürst Hans-Adam am 14.August 2003 sanktionierte neue Verfassung wird in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Damit tritt die neue Verfassung in Kraft.
  • 25. November 2003
    Das Büro der Parlamentarischen Versammlung entscheidet, dass Liechtenstein keinem Monitoring-Verfahren unterworfen wird. Stattdessen sollen die Probleme mit der neuen liechtensteinischen Verfassung in einem Dialog zwischen dem Europarat und dem Land Liechtenstein gelöst werden. Dieser neue Ansatz und das knappe Zustandekommen des Entscheides (8:9) zeigen, dass Vorbehalte gegenüber der liechtensteinischen Verfassung bestehen.
  • Dezember 2003
    Weihnachtsaktion der demokratischen Organisationen Liechtensteins: In einem öffentlichen Brief werden die Regierung, der Landtag und die politischen Parteien dazu aufgefordert, das negative Bild der Gegner der fürstlichen Verfassungsvorschläge zu korrigieren. Es werden alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zur Versöhnung aufgefordert, indem politisch Andersdenkenden mit Toleranz und Aufgeschlossenheit begegnet werden soll.