Aus dem Interview mit Regierungschef Klaus Tschütscher

Interview im Liechtensteiner Vaterland vom Dienstag, 13. September 2011 (Seite 6)

Wir zitieren aus dem Interview:

Frage an den Regierungschef:

«Was sagen Sie zur Kritik der Demokratiebewegung Liechtenstein, dass die Bevölkerung über etwas abstimmt, das gar nicht in Kraft treten kann, weil die Vorlage nicht vom Erbprinzen sanktioniert wird?»

Antwort des Regierungschefs:

«Beide Souveräne in unserer dualistischen Verfassung, der Fürst und das Volk, haben eine starke Stellung und bedingen sich gegenseitig, um gesetzgeberisch tätig werden zu können. Die Stärke dieses bewährten Systems liegt in einem hohen Mass an staatspolitischer Kontinuität. Es ist aber zugegebenermassen ein anspruchsvolles System, weil es im Grunde genommen auf Konsens ausgelegt ist. Trotzdem oder gerade deshalb kommt einer unabhängigen Meinungsäusserung des Stimmvolks an der Urne demokratiepolitisch eine grosse Bedeutung zu. Denn nur wenn der Volkswille klar ist, kann die politische Debatte bei unterschiedlichen Standpunkten zu einem für beide Seiten tragbaren Kompromiss führen. Diese Kompromissfähigkeit müssen übrigens auch andere Staaten aufbringen. Die Schweiz kennt beispielsweise das sogenannte Differenzbereinigungsverfahren, das dann zum Zuge kommt, wenn sich National- und Ständerat in einer Frage nicht einig sind.»