Verlorene Bürgerrechte

Der Staatsfeiertag ist ein verbindender Anlass, bei dem sich die verschiedensten Gesichter erneut begegnen. Dieses Wiedersehen löst gelegentlich Überraschung aus, und bei ausländischem Essen oder einem Getränk geniessen wir diese besonderen Momente des Tages. Aus nah und fern reisen Menschen zum Staatsfeiertag an, Ausländer und Liechtensteiner, und begehen diesen im Lande. Ein verbindender Tag, der unser Land für einmal in einem anderen Licht erstrahlen lässt und mit Donnerhall das Tal durchflutet. Wird die Landeshymne angestimmt, singen die Liechtensteiner mit ganzer Stimme mit. Wo immer sie auch leben, sie stehen zu unserem Land, in dem sie aufgewachsen sind und durch das sie auch geprägt wurden. Mit der Rückreise an ihren ausländischen Wohnort verlieren sie ihre Stimme, das aktive Stimm- und Wahlrecht, das jedem Landesangehörigen im Lande zusteht, mögen sie noch so inbrünstig mitgesungen haben. So feierlich der Tag ausklingen mag, wird diesen Liechtensteinern wieder bewusst, es reicht nicht, dass sie unserem Land an ihrem Wohnort ein Gesicht geben, tagtäglich Botschafter unseres Landes sind. Ihr Bekenntnis zu unserem Land wird nicht gewürdigt mit den politischen Rechten, die den im Lande Wohnhaften zustehen. Im Gegenteil, ihr Bekenntnis zum Land wurde mit dem Schweigen des Landtages in der Mai-Sitzung dieses Jahres negiert. Viel symbolträchtiger lässt sich die Haltung des Parlaments gegenüber unseren Liechtensteinern mit einem ausländischen Wohnsitz nicht beschreiben.

Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein