Rechte des Landtags

Im Rechenschaftsbericht 2012 sind Kosten von insgesamt CHF 9.5 Mio. der Regierung für Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit und Experten aufgeführt. Die Gesamtkosten für den Regierungsapparat beliefen sich auf CHF 19.5 Mio., somit entfielen fast die Hälfte der Kosten alleine auf externe Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Die Ausgaben unseres Landtages beliefen sich auf 4.4 Mio.

Der Landtag hat die Rechte und Interessen des Volkes im Verhältnis zur Regierung wahrzunehmen und geltend zu machen (Art. 45 der Verfassung). Unser Landtag wirkt bei der Gesetzgebung, der Festsetzung des Budgets, der Steuern bzw. öffentlichen Abgaben und der Beschlussfassung über Kredite mit.

Dem Landtag steht die Kontrolle über die Staatsverwaltung zu (Art. 63 der Verfassung). Unsere Verfassung gibt dem Landtag das Recht eigene Kommissionen einzusetzen zur Klärung von ausserordentlichen Sachverhalten und Verantwortlichkeiten.

Weiters kann ein Viertel der Abgeordneten die Bestellung einer parlamentarischen Untersuchungskommission beantragen.

Die Traktanden für die Sitzungen werden in Absprache mit dem Landtagspräsidium festgelegt. Zusätzlich hat der Parlamentsdienst den Abgeordneten bei der Beschaffung von Unterlagen und Informationen behilflich zu sein. Um seine Aufgabe richtig wahrzunehmen, sollte der Landtag bei der Traktandierung von Gesetzesvorlagen nur jene berücksichtigen, bei denen alle Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Unser Parlament sollte genügend Zeit haben seine eigenen Abklärungen zu treffen.

Angesichts der ausufernden Kosten für externe Gutachten stellt sich die Frage, warum der Landtag nicht alles vorgelegt bekommt? Und warum nützt die Regierung das vorhandene Wissen der Experten in der Staatsverwaltung nicht?

Gesetzesinitiativen kann der Landtag selbst in Kommissionen ausarbeiten lassen und diese im Parlament einbringen; die Regierung lässt die Initiative auf die Rechtskonformität prüfen und legt unserem Landtag einen Bericht dazu vor.

Die Rechte und Pflichten des Landtags sind somit sehr weitreichend und erlauben ihm, die Regierung und Staatsverwaltung umfassend zu kontrollieren, um die Interessen des Volkes mit der gebotenen Entschiedenheit wahrzunehmen.

Die genannten Zahlen finden Sie auf http://www.llv.li/pdf-llv-rk_rb2012_lr_inhalt-kommentar.pdf (Seite 52)