Kleinheit schützt nicht vor Korruption

Es ist sehr interessant, wenn man sich auf die Lektüre des Korruptionsberichts der GRECO (group of states against corruption) einlässt oder einlassen kann. Dazu braucht es Zeit, Internetanschluss und im besten Fall Medien, die das Thema aufgreifen.

Die Zeit rennt uns davon, schliesslich brauchte die Regierung ein Jahr, um diesen Korruptionsbericht überhaupt erst zu veröffentlichen; zum Internet haben viele ältere Menschen keinen Zutritt. Und die Medien? Sie schweigen das Thema tot. Es wäre Aufgabe der Medien, die wesentlichen Punkte dieses Berichts eingehender zu beleuchten und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zeitfaktor

Bis 30.4.2013 ist Liechtenstein aufgerufen einen Umsetzungsbericht über die 18 Empfehlungen (ziff. 141) einzureichen. Drei davon scheinen uns besonders brisant und angesichts des Zeitraums fragen wir uns, wie weit die Regierung mit den Vorarbeiten für einen solchen Umsetzungsbericht ist.

Geforderte Umsetzungsmassnahmen

  • Es wird angeregt, Sensibilisierungsinitiativen zu initiieren, d.h. die breite Öffentlichkeit und die Medien soweit wie möglich einzubeziehen. Die GRECO stellt zwar freundlicherweise fest, dass Liechtenstein in „einer frühen Phase stehe, wenn es um die Bekämpfung inländischer Korruption gehe“, sie lässt nicht gelten, dass man sich in Liechtenstein „übermässig auf die Kleinheit des Landes (von welcher behauptet wird, sie trage zur Prävention der Korruption bei) beruft“.
  • Korruptionsgefahr auf Verfassungsebene?
    Ein weiterer Punkt, den GRECO anmahnt, sind die Befugnisse des Fürsten der gem. Landesverfassung Artikel 12 (Verhinderung strafrechtlicher Untersuchungen oder Verfahren bzw. Einstellen derselben). Zitat GRECO: „Dieses positive Bild wird durch gewisse Besonderheiten abgeschwächt, welche die dominante Stellung der Executive, einschließlich des Fürsten (so kann der Fürst sein Veto auch bei Gesetzen einlegen, die in einer Volksabstimmung angenommen wurden, die Regierung ist nicht dem Landtag verantwortlich, sondern dem Fürsten, etc.) widerspiegeln, und dies betrifft auch die Situation im Gerichts- und Strafverfolgungssystem.“
  • In diesem Zusammenhang soll Liechtenstein sicherstellen, dass die Auswahl der Richter, inkl. der temporären ad-hoc-Richter auf unparteiische Art und Weise durchgeführt wird. Dabei wird auf den Fall Wille hingewiesen und die Venedig Kommission, die 2002 das Argument verworfen hat, dass der Fürst eine Absicherung gegen Nepotismus darstelle. Der Fürst selber gerate in Versuchung, seine Befugnisse zu missbrauchen.

Die Demokratiebewegung sieht im Korruptionsbericht der GRECO eine Analyse, die als Grundlage für wesentliche Verbesserungen in demokratischer Hinsicht führen würde. Verzögerungen bei der Umsetzung der Empfehlungen werden zu schwerwiegenden Reputationsschäden führen.

Bis 30.4.2013 ist Liechtenstein aufgerufen einen Umsetzungsbericht über die 18 Empfehlungen (ziff. 141) einzureichen. Drei davon scheinen uns besonders brisant und angesichts des Zeitraums fragen wir uns, wie weit die Regierung mit den Vorarbeiten für einen solchen Umsetzungsbericht ist. Insbesondere interessiert uns, warum bis heute nicht einmal der Ansatz einer Sensibilisierungkampagne zu sehen ist. Eine solche würde massgeblich dazu beitragen, das Problembewusstsein in der Öffentlichkeit zu wecken.

Der Korruptionsbericht ist unter https://www.llv.li/files/aaa/pdf-llv-aaa-greco_eval_i-ii_rep__2011__1e_final_liechtenstein_conf-de.pdf abrufbar.