Demokratiepolitisch nicht haltbar

Im Oktoberlandtag diskutierten die Landtagsabgeordneten die Postulatsbeantwortung zur zukünftigen Medienpolitik. Was schon in der Beantwortung klar hervorgeht, wurde durch die Grossparteien noch zementiert: Es geht nicht um Meinungsvielfalt sondern darum, den Grossparteien ihre Blätter zu sichern.

Regierungsrat Dr. Martin Meyer doppelt auf seiner Homepage noch nach: «Aus demokratiepolitischer Sicht ist Medienvielfalt enorm wichtig. Gerade in einem kleinen Land bedeutet dies, dass der Staat diese Vielfalt auch finanziell fördern muss.“ Wenn Meyer die „demokratiepolitische“ Sicht bemüht, können wir ihm nicht folgen. Denn für eine Demokratisierung der Medien genügt es nun einmal nicht,  zwei Parteiblätter zu fördern, die lediglich den schwarzen oder roten Filter vor ihre Optik legen und damit nichts anderes kund tun, als die Sicht ihrer Partei. Zur Meinungsvielfalt trägt das nicht bei. Selbst dann nicht, wenn man sich beide Blätter zu Gemüte führt. Demokratisierung würde heissen, dass JournalistInnen  einen kritischen, parteiunabhängigen Standpunkt einnehmen, Parteien und Politik kontrollieren und nicht umgekehrt.

Doch allein die Postulatsbeantwortung der Regierung zur zukünftigen Medienpolitik entlarvt, um welche „Qualität“ es auch künftig gehen soll. So heisst es darin u.a.:
„Auch das Medienförderungsgesetz verlangt keine objektive und neutrale Berichterstattung, damit ein Medium als förderungswürdig erscheint. Vielmehr stützt sich die Förderungsberechtigung nach Art.4 des Medienförderungsgesetzes auf die Periodizität eines Mediums. Das Medium muss darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Liechtenstein leisten. Dieser Beitrag wird jedoch an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Somit ergeben sich für privatwirtschaftliche Medien keine Vorschriften, objektiv und neutral zu berichten und die Vielfalt der vorhandenen Interessen und Meinungen auch tatsächlich zu Wort kommen zu lassen. Auch die politische Kritik- und Kontrollfunktion der Medien bleibt im Gesetz unberücksichtigt, da die dafür notwendige Unabhängigkeit von gesellschaftlichen und politischen Machteinflüssen jeglicher Art nicht vorgeschrieben wird.“

Einen demokratiepolitischen Ansatz sehen wir in diesem Konzept nirgends.

Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein
13.11.11