Das Vorab-Veto hebelt Initiativrecht aus

Kaum ist die Abstimmung über die Abschaffung des Vetorechts bei Volksabstimmungen vorüber, bekräftigen Fürst Hans Adam II. und Erbprinz Alois, dass sie am Vorab-Veto festhalten wollen.

Um „den Aufwand einer Volksabstimmung nicht durchlaufen zu müssen“ (Liechtensteiner Volksblatt vom 5.7.2012) – so die Begründung des Fürstenhauses. Damit hebelt das Fürstenhaus das Initiativrecht praktisch aus. Ein Volksrecht, das 1921 gegen den Willen des Fürstenhauses erkämpft wurde.

Die Demokratiebewegung in Liechtenstein fordert die Parteien auf, dazu Stellung zu beziehen und darzulegen, wie sie auf diese Meldung des Fürstenhauses reagieren wollen – vor allem, was sie zu tun gedenken, um hart erkämpfte Volksrechte zu schützen.

05.07.12