Die Teilnehmer dieser Gespräche waren Fürst Johann II., Landesverweser Josef Peer und Kabinettsdirektor Josef Martin einerseits und Abgeordnete der Volkspartei, vertreten durch Wilhelm Beck, Gustav Schädler und Anton Walser, andererseits.
Diese Besprechungen fanden im Umfeld heftiger Auseinandersetzungen um die innen- und aussenpolitische Neuorientierung Liechtensteins nach dem Ersten Weltkrieg statt und stellten eine entscheidende Zäsur und einen Höhepunkt der Kontroversen um die Verfassungsrevision von 1921 dar.
Die Volksparteivertreter setzten durch, dass ihre Forderungen nach
- einer konstitutionellen Monarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage,
- die Verankerung der Staatsgewalt in Fürst und Volk,
- die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Landtag
- und das Recht auf Volksinitiative und Referendum auf Gesetzes- und Verfassungsebene
berücksichtigt wurden.
Eine weitere Forderung war, dass die Regierung vom Fürsten einvernehmlich mit dem Landtag über dessen Vorschlag ernannt werde und der Regierungschef künftig ein gebürtiger Liechtensteiner sein müsse.
Ausserdem waren sämtliche Verwaltungs- und Justizbehörden ins Land zu verlegen und ein Staatsgerichtshof als Gerichtshof des öffentlichen Rechts zu schaffen.
Der Landtag hatte künftig nur mehr aus vom Volk gewählten Abgeordneten zu bestehen.
Eine starre Unnachgiebigkeit des Fürstenhauses wäre bedrohlich gewesen
Die Volkspartei überliess Fürst Johann II. keinen grossen Entscheidungsraum. In Anbetracht der innenpolitischen Spannungen blieb dem Fürsten kaum eine andere Option, als die gestellten Forderungen zu sanktionieren und die getroffenen Abmachungen öffentlich gutzuheissen. Dem Fürsten und seinen Beratern war auch angesichts der Entwicklungen in benachbarten Monarchien klar, dass eine starre und trotzige Unnachgiebigkeit eine für die Monarchie bedrohliche Situation hätte herbeiführen können.
1920 eine starke Volkspartei
Mit dem Ertrotzen der Ergebnisse der Schlossabmachungen war es der Volkspartei gelungen, wesentliche Voraussetzungen für die bevorstehende Verfassungsrevision zu erarbeiten.
Die massgebenden Persönlichkeiten der Volkspartei hatten als Richtschnur ihres Handelns Grundsatzentscheide gefällt – vorwiegend auf den Ausbau der Volksrechte ausgerichtet – von denen sie sich nicht mehr abdrängen liessen und woran sie aus Überzeugung festhielten. Man könnte die Schlossabmachungen als die Marksteine des Fundamentes bezeichnen, auf welches ca. ein Jahr später die Verfassung von 1921 gestellt wurde.
Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL)