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  <title>Demokratiebewegung in Liechtenstein - Aktuelles</title>
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressespiegel/1732-unterschriften-fuer-ja-damit-deine-stimme-zaehlt">        <title>1732 Unterschriften für 'Ja - damit deine Stimme zählt' </title>        <link>http://www.ddsz.li/newsletter/1732-unterschriften-fuer-ja-damit-deine-stimme-zaehlt</link>        <description> &lt;b&gt; Das Initiativkomiteee Ja - damit deine Stimme zählt hat heute um 16 Uhr der Regierungskanzlei 1732 von den Gemeinden Liechtensteins beglaubigte Unterschriften übergeben. Damit ist die Volksinitiative für den massvollen Ausbau der Volksrechte zustande gekommen. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt;  </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>link</dc:subject>                <dc:date>2012-05-11T16:13:27Z</dc:date>        <dc:type>Link</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressespiegel/die-unterschriftensammlung-fuer-ja-damit-deine-stimme-zaehlt-ist-gestartet">        <title>Die Unterschriftensammlung für "JA - damit DEINE Stimme zählt" ist gestartet</title>        <link>http://www.ddsz.li/unterschriftensammlung</link>        <description> &lt;b&gt; Wir bitten die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen, die Initiative zu unterschreiben, damit das Volk im Herbst über diese wichtige Vorlage abstimmen kann.  &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt;  </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>link</dc:subject>                <dc:date>2012-03-29T08:14:55Z</dc:date>        <dc:type>Link</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressespiegel/infoabende-zu-ja-damit-deine-stimme-zaehlt-in-den-gemeinden">        <title>Infoabende zu "Ja - damit DEINE Stimme zählt" in den Gemeinden</title>        <link>http://www.ddsz.li/newsletter/ddsz-infoabende-in-gemeinden-ab-27.-mrz</link>        <description> &lt;b&gt; In den kommenden Wochen werden die Initianten von JA – damit DEINE Stimme zählt (ddsz) die Volksinitiative den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden Liechtensteins präsentieren und sich den Fragen des Publikums stellen. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt;  </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>link</dc:subject>                <dc:date>2012-03-26T16:33:58Z</dc:date>        <dc:type>Link</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressespiegel/ja-damit-deine-stimme-zaehlt">        <title>Ja - damit DEINE Stimme zählt</title>        <link>http://www.ddsz.li</link>        <description> &lt;b&gt; Für den Ausbau der Volksrechte &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt;  </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>link</dc:subject>                <dc:date>2012-02-09T13:50:05Z</dc:date>        <dc:type>Link</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/wer-bekommt-einen-orden-und-warum">        <title>Wer bekommt einen Orden und warum?</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/wer-bekommt-einen-orden-und-warum</link>        <description> &lt;b&gt; Es ist schon erstaunlich, wer und vor allem wann Leute von Fürst Hans Adam II mit einem Orden versehen werden. Dieses Mal hat das Fürstenhaus die Parteipräsidenten der beiden Grossparteien „ausgezeichnet“ und alle schauten stolz in die Kamera. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Demokratiepolitisch ist diese Auszeichnung nicht unproblematisch, denn Ordensverleihungen wären an sich von Staats wegen zu veranlassen; zweitens bräuchte es Kriterien, die transparent sind und drittens haben insbesondere die letzten Ordensverleihungen an Ex-Parteipräsidenten einen eigenartigen Nebengeschmack.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir fragen uns, warum wurden diese Parteipräsidenten ausgezeichnet? Und wenn schon von Parteipräsidenten der Vergangenheit die Rede ist, warum wurde der ehemalige VU-Präsident Heinz Frommelt und die beiden Ex-PräsidentInnen Claudia Heeb-Fleck und Egon Matt nicht berücksichtigt? &amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zeitgleich übernimmt Fürst Hans Adam II die Schirmherrschaft über den neuen Liechtensteinauftritt, um „Unabhängigkeit“ zu demonstrieren. Fürst Hans Adam II ist nicht unabhängig, das zeigt auch diese Ordensverleihung. Er ist Partei, die nach Gutdünken und willkürlich durch solche Demonstrationen mitteilt, wen er für würdig hält und wen nicht. Da wurden Leute aus unerfindlichen Gründen geehrt und andere nicht einmal erwähnt. Das Fürstenhaus geht da so selektiv vor, dass man kein Schelm sein muss, um sich Böses dabei zu denken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ordensverleihungen sollten, wenn überhaupt nötig, Sache des Staats sein – und nicht eine willkürliche Angelegenheit eines Einzelnen. Zudem sollte endlich transparent gemacht werden, was dazu führt, dass Menschen überhaupt einen Orden bekommen. So wie es zur Zeit abläuft hat das alles einen manipulativen Charakter, was aus demokratiepolitschen Gründen abzulehnen ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein&lt;/p&gt;
 </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>aktuell</dc:subject>                    <dc:subject>facebook</dc:subject>                <dc:date>2011-12-13T19:30:01Z</dc:date>        <dc:type>Seite</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/der-datendieb-2013-oder-warum-der-datenklau-ueberhaupt-moeglich-war">        <title>Der Datendieb – Oder warum der Datenklau überhaupt möglich war</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/der-datendieb-2013-oder-warum-der-datenklau-ueberhaupt-moeglich-war</link>        <description> &lt;b&gt; "Bereits der Film der beiden Autoren und Filmemacher Sigvard Wohlwend und Sebastian Frommelt schlug in Liechtenstein wie eine Bombe ein. Das soeben erschienene Buch „Der Datendieb“ von Sigvard Wohlwend übertrifft den Film jedoch um vieles. Detailreich schildert Wohlwend die Geschichte Heinrich Kiebers in lakonischen Grautönen. Und scheinbar nebenbei gewinnt man einen Blick auf die Zusammenhänge fürstlicher Machtspiele, auf Finanzplatzkrise und Stillhalteabkommen."
 &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;&lt;a title="Der Datendieb – Oder warum der Datenklau überhaupt möglich war" class="internal-link" href="../../pdf-dateien/Kultur%20Dez11-Jan12.pdf"&gt;Zum Artikel von Karin Jenny aus &lt;strong&gt;Kultur - Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft Dezember 2011 / Jänner 2012&lt;/strong&gt;.&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/die-verfassungsdiskussion/demokratiedefizite-der-liechtensteinischen-verfassung/regierung-sie-haben-mein-vertrauen-verloren">        <title>Regierung, Sie haben mein Vertrauen verloren</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/die-verfassungsdiskussion/demokratiedefizite-der-liechtensteinischen-verfassung/regierung-sie-haben-mein-vertrauen-verloren</link>        <description> &lt;b&gt; Aus Anlass des 90jährigen Jubiläums der Verfassung 1921 weist die Demokratiebewegung in einer Artikelserie auf die Mängel der Verfassung 2003 hin.  &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;In &lt;a class="external-link" href="http://www.gesetze.li/Seite1.jsp?LGBlm=1921015"&gt;Artikel 80, Absatz 1 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein&lt;/a&gt; heisst es:&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;
1) Verliert die Regierung das Vertrauen des Landesfürsten oder des Landtages, dann erlischt ihre Befugnis zur Ausübung des Amtes. Für die Zeit bis zum Antritt der neuen Regierung bestellt der Landesfürst unter Anwendung der Bestimmungen gemäss Art. 79 Abs. 1 und 4 eine Übergangsregierung zur interimistischen Besorgung der gesamten Landesverwaltung (Art. 78 Abs. 1). Der Landesfürst kann auch Mitglieder der alten Regierung in die Übergangsregierung berufen. Vor Ablauf von vier Monaten hat sich die Übergangsregierung im Landtag einer Vertrauensabstimmung zu stellen, sofern nicht vorher vom Landesfürsten einvernehmlich mit dem Landtage auf dessen Vorschlag eine neue Regierung ernannt wurde (Art. 79 Abs. 2).&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;p&gt;Das heisst, dass Fürst und Landtag der Regierung je einseitig die Grundlage entziehen können. Dies bedeutet eine Machtverlagerung zum Fürsten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerard Batliner formulierte das in seinem Diskussionspapier so: &lt;br /&gt;„&lt;em&gt;Dass (bei unserem System mit relativ stabilen Grossparteien) die Landtagsmehrheit, welche eine Regierung ins Amt gewählt hat, die eigene Regierung abberuft, eine solche Aktion (wie im Fall Markus Büchel) ist höchst ungewöhnlich. Dazu braucht es auch noch die Zweidrittel-Anwesenheit der Abgeordneten im Landtag. Dagegen gelangt der in seinen Entscheidungen unbehinderte und unantastbare Fürst in den Stand, der Regierung jederzeit das Vertrauen entziehen zu können. Damit aber gerät die Regierung einseitig und stark in die&amp;nbsp; Abhängigkeit vom Fürsten. Und die Labilität des Systems wird institutionalisiert.&lt;/em&gt;“&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Präventive Ausstrahlung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Nach einem Rücktritt der Regierung greift nicht mehr das herkömmliche Regierungsbestellungsverfahren. Der Fürst bestellt eine Übergangsregierung, in deren Zusammensetzung er vollkommen frei ist, so kann der Fürst sogar die zurückgetretene Regierung mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragen, auch wenn der Landtag dieser Regierung das Vertrauen entzogen hat. Falls sich Landtag und Fürst nicht über die Zusammensetzung der neuen Regierung einigen können, kann der Fürst den Landtag auflösen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Fürst hat die Befugnis bei jeder Regierungskrise die gesamte Macht an sich zu ziehen. Wann immer der Fürst das Vertrauen in die Regierung verliert, hat er das Recht, sowohl die Regierung zu entlassen als auch den Landtag aufzulösen und dann allein weiterzuregieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerard Batliner schrieb dazu: &lt;br /&gt;„&lt;em&gt;Gravierend ist die präventive, ständig wirkende Ausstrahlung eines solchen, nun real möglichen Szenarios auf das Denken, Tun und Lassen der einzelnen Regierungsmitglieder und der Regierung. Das wirkt hinüber auf den Landtag. Die Landtagsmehrheit wird Interesse haben, alles zu unterlassen und nichts zu tun, was den Unwillen des Fürsten heraufbeschwören&amp;nbsp; könnte. Die zu bedenkenden Alternativen bei einem Vertrauensverlust müssen einkalkuliert werden. Die Spirale dreht sich. Betroffen sind auch die Parteien und die ihnen nahestehende Presse. Selbst die politischen Minderheiten müssen achten, dass mit ihnen eine Zusammenarbeit noch möglich ist. Das neue System bewirkt, dass das Volk letztlich nicht seine, sondern eine dem Fürsten willfährige Regierung bekommt, wie einen auf Wohlverhalten gerichteten Landtag. In wichtigen Fragen werden Parteien und Presse ungenügend informieren oder nicht unbefangen Stellung beziehen. Auf diese Weise leidet&amp;nbsp; das Vertrauen in die Politik, die gewählten Vertreter und die Demokratie.&lt;/em&gt;“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn wir die heutige Situation betrachten, müssen wir zugeben, dass Dr. Gerard Batliner recht hatte. Die negativen Rückkoppelungseffekte sind deutlich sichtbar geworden. Tabus und Intransparenz werden unserem Staat und unserer Demokratie schaden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/demokratiepolitisch-nicht-haltbar">        <title>Demokratiepolitisch nicht haltbar</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/demokratiepolitisch-nicht-haltbar</link>        <description> &lt;b&gt; Im Oktoberlandtag diskutierten die Landtagsabgeordneten die Postulatsbeantwortung zur zukünftigen Medienpolitik. Was schon in der Beantwortung klar hervorgeht, wurde durch die Grossparteien noch zementiert: Es geht nicht um Meinungsvielfalt sondern darum, den Grossparteien ihre Blätter zu sichern. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Regierungsrat Dr. Martin Meyer doppelt auf seiner Homepage noch nach: "Aus demokratiepolitischer Sicht ist Medienvielfalt enorm wichtig. Gerade in einem kleinen Land bedeutet dies, dass der Staat diese Vielfalt auch finanziell fördern muss.“ Wenn Meyer die „demokratiepolitische“ Sicht bemüht, können wir ihm nicht folgen. Denn für eine Demokratisierung der Medien genügt es nun einmal nicht,&amp;nbsp; zwei Parteiblätter zu fördern, die lediglich den schwarzen oder roten Filter vor ihre Optik legen und damit nichts anderes kund tun, als die Sicht ihrer Partei. Zur Meinungsvielfalt trägt das nicht bei. Selbst dann nicht, wenn man sich beide Blätter zu Gemüte führt. Demokratisierung würde heissen, dass JournalistInnen&amp;nbsp; einen kritischen, parteiunabhängigen Standpunkt einnehmen, Parteien und Politik kontrollieren und nicht umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Doch allein die Postulatsbeantwortung der Regierung zur zukünftigen Medienpolitik entlarvt, um welche „Qualität“ es auch künftig gehen soll. So heisst es darin u.a.:&lt;br /&gt;„Auch das Medienförderungsgesetz verlangt keine objektive und neutrale Berichterstattung, damit ein Medium als förderungswürdig erscheint. Vielmehr stützt sich die Förderungsberechtigung nach Art.4 des Medienförderungsgesetzes auf die Periodizität eines Mediums. Das Medium muss darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Liechtenstein leisten. Dieser Beitrag wird jedoch an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Somit ergeben sich für privatwirtschaftliche Medien keine Vorschriften, objektiv und neutral zu berichten und die Vielfalt der vorhandenen Interessen und Meinungen auch tatsächlich zu Wort kommen zu lassen. Auch die politische Kritik- und Kontrollfunktion der Medien bleibt im Gesetz unberücksichtigt, da die dafür notwendige Unabhängigkeit von gesellschaftlichen und politischen Machteinflüssen jeglicher Art nicht vorgeschrieben wird.“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Einen demokratiepolitischen Ansatz sehen wir in diesem Konzept nirgends.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein&lt;br /&gt;13.11.11&lt;/p&gt;
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/ein-appell-an-die-landtagsabgordneten">        <title>Ein Appell an die Landtagsabgordneten</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/ein-appell-an-die-landtagsabgordneten</link>        <description> &lt;b&gt; Der Erbprinz lädt zum „Abtreibungsdialog“ (Vaterland Online vom 20.10.) ein, um das ungelöste Problem der Fristenregelung zu klären. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass er selbst die Ursache der jetzigen verfahrenen Situation ist. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Der Erbprinz hat sich im Vorfeld der Abstimmung mit seiner Vetoandrohung in den Abstimmungsprozess eingemischt und dadurch das Ergebnis der Volksabstimmung massiv beeinflusst. Er verhinderte damit aktiv die Annahme dieses Gesetzes durch das Volk.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es scheint vielen nicht klar zu sein, dass der Erbprinz mit dieser Einladung aufs Schloss den Gesetzgebungsprozess an sich reisst, was nicht zu seinen verfassungsmässigen Aufgaben gehört.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Demokratiebewegung appelliert an die VolksvertreterInnen, sich ihres Auftrags bewusst zu sein und entsprechend zu handeln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein&lt;br /&gt;20.10.11&lt;/p&gt;
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/das-erste-und-das-letzte-wort">        <title>Das erste und das letzte Wort</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/das-erste-und-das-letzte-wort</link>        <description> &lt;b&gt; Kolumne von Stefan Sprenger im flinfo 04/2011 vom Oktober 2011 &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; &lt;p&gt;Verkehre man mit Geistern, so solle man das Gespräch mit der Formel «Das erste und das letzte Wort gehören mir» beginnen, denn, so geht die Sage, die Geister hätten, lungenlos wie sie wären, vom Atem des Menschen zu schöpfen, um sprechen zu können. Diese Luftentnahme müsse und könne durch die erwähnte Eingangsformel eingegrenzt werden.&lt;br /&gt;Die Art und Weise, mit der Herr Liechtenstein junior das Sanktionsrecht sowohl als erstes als auch als letztes Wort in der Diskussion der Fristenregelung zur Anwendung bringt, hat nun tatsächlich etwas Atemberaubendes. Als Erfinder des doppelten Instant-Vetos – Nein! Und abermals Nein!! – ist ihm bereits jetzt ein Platz in den politischen Annalen des Landes als Grosstrotz sicher.&lt;br /&gt;Wirklich den Schnauf verschlagen haben einem aber die Reaktionen der meisten Politiker: Um Gottes &amp;amp; Fürsten &amp;amp; Vaterlandes-Willen keine neue Verfassungsdiskussion! Auch wenn sie von his Erbprinz himself angezettelt wird. Da bekommen unsere Politiker den liechtensteinischen Verfassungsfehdehandschuh an den Kopf geworfen, und - anstatt lauthals loszubrüllen - schlucken sie leer und sagen tapfer: Tut überhaupt nicht weh, Durchlaucht, und bitte jetzt ein Bier im Schlossgarten, und noch eins und noch eins. Danach lügen wir uns im Landtag Liechtenstein als moralischen Leuchtturm zurecht. Wen wundert’s also, dass man bei diesen wahrlich historischen Zeiten japst und keucht und nach Atem ringt?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bevor einem als Souverän Volk in der Bevor- und Benachmundung durch die Familie Liechtenstein aber die Puste ganz ausgeht, schaue man sich das Sanktionsrecht und dessen erstaunlichen Gestaltwandel in den Händen des Erbprinzen genauer an.&lt;br /&gt;Das Sanktionsrecht dient dem Schutz der Verfassung. Es wird staatsmännisch ausgeübt, das heisst mit dem Blick auf die Gesamtheit des staatlichen Gefüges. Die Sanktionsverweigerung kann, sollte ein Gesetz die verfassungsgegebenen Rechte eines der Souveräne verletzten, als Ultima Ratio in Form einer Notbremse dienen.&lt;br /&gt;Sanktionieren bedeutet ursprünglich strafen. Wichtig dabei ist der kausal-sequentielle Aspekt: Eine Tat wird sanktioniert, nicht weil sie möglich, sondern weil sie geschehen ist. Die Sanktion folgt deshalb der Tat. Das Sanktionsrecht des Staatsoberhauptes ist, was den Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess angeht, ebenfalls am Ende angesiedelt: Sie folgt der im Parlament beschlossenen Vorlage und sanktioniert sie&amp;nbsp; - oder eben nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn Herr Liechtenstein junior am selben Tag, an dem Frick &amp;amp; Quaderer eine Motion zur Fristenregelung im Landtag einreichen – also nichts tun, was die Rechte eines der beiden Souveräne verletzt -, die Verweigerung der Sanktion ankündigt, so tut das Staatsoberhaupt dabei drei ausserordentliche Dinge und zwar gleichzeitig:&lt;/p&gt;
&lt;ol&gt;&lt;li&gt;Der Erbprinz unterteilt das Sanktionsrecht in zwei Rechte, in a) ein Ankündigungsrecht, ob er sanktionieren wird oder nicht, und b) ein Vollzugsrecht der Sanktion.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der Thronfolger keilt die Ankündigung der Nichtsanktion in den Beginn des Gesetzgebungsprozesses und beeinflusst ihn dadurch so stark, dass er entweder eine Trockenübung bleibt oder nur in den Bahnen läuft, die Durchlaucht genehm sind und zu dessen Sanktion führen.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Alois übt das Sanktionsrecht nicht als Staatsmann, sondern als Privatperson mit den ihm oder seiner Familie eigenen Moralvorstellungen aus.&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;
&lt;p&gt;Beginnen wir, um den Geist dieser Sanktionsakrobatik auch wahrhaftig würdigen zu können, hinten: Bei allem Verständnis für die existentielle Dimension der Fristenregelung ist das Sanktionsrecht weder die Kanzel für Katechismen jeglicher Couleur noch die Wallstatt für Monarchentrotz. Der derzeitige inflationäre Privatgebrauch der Sanktionsverweigerung durch den Erbprinzen verwandelt eine Notfallsicherung in eine Themenkeule. Dass sich in der Frage der Abtreibung der Erbprinz persönlich dafür einsetzen werde, «die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt zu verbessern» (Pressemitteilung des Fürstenhauses vom 28.9.11), ist ehrenwert und allezeit unbenommen, legitimiert aber seinen privaten Vetofuror nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es war eine Strategie der Familie Liechtenstein, den politischen Prozess während der Verfassungsdiskussion gesamthaft zu umfassen, indem sie im Rahmen ihrer Verfassungsinitiative sowohl als Initiator als auch als Endkontrolleur auftrat, dadurch Widerstände in Regierung und Landtag umging und direkt dem Volk aufsitzen konnte. Clever ausgedacht, effizient durchgezogen und in der langfristigen Wirkung für die Kohabitation von Demokratie und Monarchie in diesem Staat ausgesprochen toxisch. Wenn Herr Liechtenstein junior nun das damals eingeübte Spiel in einer ihm unbequemen Sachfrage wieder versucht, sei er daran erinnert, dass er – und nur er – Verfassungsgalle heraufbeschwört. Dieses Land ist zuallererst eine Zivilgesellschaft, die fähig und bereit ist, für sich und seine Angelegenheiten Verantwortung zu übernehmen, auch in der Frage der Abtreibung. Es steht dem Monarchen weder zu, die Meinungsbildung im Souverän Volk zu beengen oder gar zu ersticken, noch in ethischen Fragen für es zu entscheiden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es war in jenen Jahren eine weitere Strategie der fürstlichen Familie, auf der Wortwörtlichkeit der Verfassung zu beharren und der Verfassungswirklichkeit – wie sie beispielsweise in Norwegen der Fall ist, wo sich der König hütet, seine Rechte auch zu gebrauchen – eine Karachoabfuhr sondergleichen zu erteilen. Nun finden wir aber ausgerechnet den Erbprinzen mit seiner Umdeutung des Sanktionsrechts in ein Ankündigungs- und ein Vollzugsrecht äusserst munter in der Schaffung eben jener Verfassungswirklichkeit. Woher der Gesinnungswandel? Haben sich die Fürstens auf das Blockieren im Vorfeld verlegt, um die volle Wucht der Auseinandersetzung mit einer Zivilgesellschaft zu vermeiden, fiele ihr Sanktionsbeil verfassungskonform und wortwörtlich erst am Schluss? Eine Sanktionsverweigerung als Notbremse wiegt schwer. Man hat sich politisch dafür zu verantworten, wenn man dem Souverän Volk nach dem Motto «Einer gegen Alle» den Weg verstellt. Genau dieser Verantwortung trachtet der Erbprinz zu entkommen, wenn er seine Neins prophylaktisch durch die Gegend schmeisst. Und genau aus dieser Verantwortung darf man ihn nicht entschlüpfen lassen, will man vermeiden, dass das Sanktionsrecht zu einer monarchischen Unlusthupe verkommt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Angesichts dieser Flausen aus absolutistischem Geist sei nochmals an die eingangs erwähnte Formel erinnert, diesmal aus der Perspektive des anderen Souveräns und zur Durchlüftung des Staates Liechtenstein: Das erste und das letzte Wort gehören dem Volk.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a class="external-link" href="http://www.freieliste.li/LinkClick.aspx?fileticket=1RRGebOT85I%3d&amp;amp;tabid=369"&gt;Aus dem flinfo 04/2011 vom Oktober 2011&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
 </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>aktuell</dc:subject>                <dc:date>2011-10-21T18:35:09Z</dc:date>        <dc:type>Seite</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/demokratie-bewegt">        <title>Demokratie bewegt </title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/demokratie-bewegt</link>        <description> &lt;b&gt; Im Anschluss an die durch den Erbprinzen massiv beeinflusste Volksabstimmung erklärten die Parlamentarier Frick und Quaderer eine Motion zur Fristenregelung nach Schweizer Modell einreichen zu wollen.  &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Umgehend kündigte der Erbprinz an, eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild ebenfalls nicht zu sanktionieren. Eine Motion ist jedoch erst einmal nur ein Diskussionspapier, das zur weiteren Ausgestaltung an die Regierung überwiesen werden sollte. Ein mögliches Veto kann sinnvollerweise erst am Ende des Prozesses stehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die kürzlich von uns in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt klar, dass die Ankündigung des Vetos vor der Abstimmung den demokratischen Entscheidungsprozess massiv gestört hat. Es kann mit grösster Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass die Initiative „Hilfe statt Strafe“ ohne die Vetodrohung angenommen worden wäre.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus diesen Gründen beauftragte die&amp;nbsp; ausserordentliche Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2011 den Vorstand damit, die Möglichkeiten einer Volksinitiative zu prüfen, die den Artikel 9 der Verfassung (absolutes Vetorecht des Staatsoberhauptes) zum Inhalt hat. Ungeachtet des Ausgangs dieser Abklärungen ist die Demokratiebewegung offen für einen Dialog mit dem Fürstenhaus. Die Demokratiebewegung möchte ausserdem vorab festhalten, dass Kritik am absoluten Vetorecht nicht bedeutet, dass sie nicht hinter der jetzigen Staatsform steht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zur gegebenen Zeit wird der Vorstand die Ergebnisse dieser Abklärungen den Mitgliedern darlegen und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein&lt;br /&gt;20-10-11&lt;/p&gt;
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    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/nicht-zu-unterschaetzende-einflussnahme">        <title>Nicht zu unterschätzende Einflussnahme</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/nicht-zu-unterschaetzende-einflussnahme</link>        <description> &lt;b&gt; Die Abstimmungsvorlage Hilfe statt Strafe wurde durch zwei Komponenten im Vorfeld der Abstimmung bestimmt: der Artikel, der eine Spätabtreibung von behinderten Embryos  erlaubt und die frühe Ankündigung des Erbprinzen, dass er bei einem Volks-JA dem Gesetz seine Zustimmung verweigern werde. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Die Ankündigung des Erbprinzen veranlasste die Demokratiebewegung, eine Umfrage an das Liechtenstein Institut in Auftrag zu geben. Was schon vorher vermutet wurde, bestätigt nun die Analyse der Umfrage:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Auf den Punkt gebracht, ist durch die Intervention des Fürstenhauses die unvoreingenommende Sachdiskussion gestört worden;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der direktdemokratische Akt wurde entwertet;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;das Selbstbestimmungsrecht des Volkes wurde entscheidend geschwächt; &lt;/li&gt;&lt;li&gt;durch die Sinnlosigkeitserklärung des Erbprinzen wurde das direktdemokratische Element geschwächt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;die eigentlich vorgesehene Abstimmungspflicht der Bürgerinnen und Bürger wurde torpediert&lt;/li&gt;&lt;li&gt;die zweite vorzeitige Sanktionsverweigerung gegen die von frei gewählten Abgeordneten eingereichte Motion wird der Landtag ebenfalls in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. &lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Die Ankündigung einer Sanktionsverweigerung führte nicht nur zu Verunsicherungen sondern in einem nicht unerheblichen Ausmass zur Abstimmungsverweigerung. Es zeichnet sich dennoch ab, dass die liechtensteinischen StimmbürgerInnen selbstbewusst und eigenständig sind.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Einen weiteren Schluss lässt die Anlalyse zu: Einer Fristenregelung ohne den&amp;nbsp; Behindertenartikel würde eine Mehrheit zustimmen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Umso bedenklicher ist es, dass der Erbprinz nun nicht auf das Volk sondern auf dessen Vertreter Druck auszuüben versucht, indem er auch dieses Mal ankündigt, dass er einem solchen Gesetz nicht zustimmen werde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein&lt;br /&gt;13.10.2011&lt;/p&gt;
 </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>aktuell</dc:subject>                    <dc:subject>facebook</dc:subject>                <dc:date>2011-10-14T10:24:52Z</dc:date>        <dc:type>Seite</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/umfrage-zur-volksabstimmung-201ehilfe-statt-strafe201c">        <title>Umfrage zur Volksabstimmung „Hilfe statt Strafe“</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressemitteilungen-1/umfrage-zur-volksabstimmung-201ehilfe-statt-strafe201c</link>        <description> &lt;b&gt; Wie bei jeder Abstimmung wurde die Frage aufgeworfen, wer mit welchen Motiven der Vorlage zugestimmt oder sie abgelehnt hat.  &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Die Demokratiebewegung in Liechtenstein erteilte dem Liechtenstein-Institut (Dr. Wilfried Marxer, Politikwissenschaftler) kurz nach der Volksabstimmung den Auftrag, mittels einer repräsentativen Meinungsumfrage Antworten auf diese Frage zu finden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;img class="image-inline image-inline" src="../../bilder-1/2011_10_umfrage_zur_volksabstimmung.jpg/image_preview" alt="Präsentation der Umfrageergebnisse" /&gt;&amp;nbsp;&lt;span class="discreet"&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zusammenfassung der Umfrageergebnisse:&lt;/h2&gt;
&lt;ol&gt;&lt;li&gt;Auf einen Nenner gebracht, ist durch die Intervention des Fürstenhauses die unvoreingenommende Sachdiskussion gestört worden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der direktdemokratsiche Akt wurde entwertet.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes wurde entscheidend geschwächt.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Durch die Sinnlosigkeitserklärung der Abstimmung wurde das direktdemokratische Element geschwächt.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Die eigentlich vorgesehene Abstimmungspflicht der Bürgerinnen und Bürger wurde torpediert&lt;br /&gt;und was noch bedenklicher ist&lt;/li&gt;&lt;li&gt;durch die zweite vorzeitig angekündigte Sanktionsverweigerung gegen die Motion im Landtag wird dieser ebenfalls in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;
&lt;a title="Medienorientierung zur Umfrage zur Volksabstimmung „Hilfe statt Strafe“" class="internal-link" href="../../dokumente/2011-10-12-Medienorientierung-Umfrage-Fristenloesung-final.pdf"&gt;Umfrageergebnisse im Detail (PDF, 106kB)&lt;/a&gt;
 </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>aktuell</dc:subject>                <dc:date>2011-10-22T13:58:00Z</dc:date>        <dc:type>Seite</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/in-der-tat-eine-frage-der-glaubwuerdigkeit">        <title>In der Tat eine Frage der Glaubwürdigkeit!</title>        <link>http://www.demokratiebewegung.li/medien/aus-den-medien/in-der-tat-eine-frage-der-glaubwuerdigkeit</link>        <description> &lt;b&gt; Leserbrief von Dr. Peter Sprenger an das St. Galler Tagblatt: Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein reagierte auf einen Beitrag von Markus Rohner im St. Galler Tagblatt vom 3. Oktober mit einem süffisanten Leserbrief, der am 6. Oktober im St. Galler Tagblatt abgedruckt wurde. &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt; 
&lt;p&gt;Mit seinen darin enthaltenen Ausführungen, dass für das Verfahren zur Abschaffung der Monarchie gemäss Art. 113 der liechtensteinischen Verfassung „die Zustimmung des Fürsten nicht notwendig ist“, hat er inhaltlich Recht. Der letzte Satz des fürstlichen Leserbriefs, lautend „Spricht sich eine einfache Mehrheit der Stimmberechtigten für eine republikanischen Verfassung aus, tritt diese ausser Kraft, und die Monarchie ist abgeschafft.“ ist in mehrfacher Hinsicht missverständlich und erheischt eine Richtigstellung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zum einen braucht es für die Abschaffung der Monarchie ein unglaublich kompliziertes, sich über Jahre hinziehendes Verfahren. Zudem genügt die einfache Mehrheit nicht, sondern es ist mehrfach eine absolute Mehrheit notwendig. Da ich mir vorstellen kann, dass viele Leser des St. Galler Tagblatts den Inhalt von Artikel 113 der liechtensteinischen Verfassung nicht kennen, zeichne ich das komplizierte und demokratiefeindliche Verfahren zur Abschaffung der Monarchie, wie es 2003 in die liechtensteinische Verfassung aufgenommen wurde, in fünf Punkten auf:&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;ol&gt;&lt;li&gt;1'500 Landesbürger verlangen in einer Initiative die Abschaffung der Monarchie.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wird die Initiative in der Volksabstimmung mit absolutem Mehr angenommen, muss das Parlament eine republikanische Verfassung ausarbeiten.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren muss das Volk über die vom Parlament ausgearbeitete republikanische Verfassung abstimmen. Bei dieser Abstimmung kann der Fürst dem Volk gleichzeitig einen von ihm ausgearbeiteten Verfassungsentwurf vorlegen. &lt;/li&gt;&lt;li&gt;Bei dieser zweiten Volksabstimmung kann der Bürger zwischen zwei neuen Verfassungsentwürfen (diejenige des Parlaments und diejenige des Fürsten) sowie über die heute gültige Verfassung entscheiden. Dafür stehen jedem Bürger zwei Stimmen zur Verfügung.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Diejenigen zwei Varianten, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen, kommen in eine dritte Abstimmung, die innert 14 Tagen nach der zweiten Abstimmung erfolgen muss. Bei dieser Abstimmung gilt wiederum das absolute Mehr.&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;
&lt;p&gt;Angesichts dieser Faktenlage ist unschwer zu erkennen, dass das nicht vom Sanktionsrecht des Fürsten bedrohte Abschaffungsprozedere sehr kompliziert ist und in der Praxis kaum funktionieren kann. Eine Kaskade von mehreren Abstimmungen, bei der der Fürst erst noch einen eigenen Vorschlag einbringen kann, wobei bei letzterem nicht klar ist, ob es um eine republikanische oder um eine monarchistische Verfassung geht, ist etwas zu viel des Guten.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Wahrheit ist, dass mit diesem unwürdigen Hindernislauf von den tatsächlichen Problemen der heutigen Verfassung abgelenkt wird. Die im Jahre 2003 geänderte Verfassung hat nämlich die schon früher grosse Macht des Fürsten in die unmittelbare Nähe einer Autokratie oder eines absolutistisch regierenden Monarchen gerückt. Dabei ist diese überschiessende Macht nicht toter Buchstabe, sondern - wie die beiden jüngsten Sanktionsverweigerungsankündigungen durch das Fürstenhaus betreffend zwei Initiativen auf Einführung der Fristenlösung eindrücklich belegen – beklemmende Realität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dr. iur.&amp;nbsp; Peter Sprenger&lt;br /&gt;Haldenstrasse 12&lt;br /&gt;9495 Triesen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;
 </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>aktuell</dc:subject>                    <dc:subject>facebook</dc:subject>                <dc:date>2011-10-12T10:52:27Z</dc:date>        <dc:type>Seite</dc:type>    </item>
    <item rdf:about="http://www.demokratiebewegung.li/medien/pressespiegel/eine-gefahr-fuer-die-demokratie">        <title>Eine Gefahr für die Demokratie</title>        <link>http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/eine-gefahr-fur-die-demokratie-1</link>        <description> &lt;b&gt; Kommentar in der südostschweiz.ch &lt;/b&gt; &lt;br&gt;&lt;/br&gt;  </description>       <dc:publisher>Demokratiebewegung</dc:publisher>        <dc:creator>Demokratiebewegung</dc:creator>        <dc:rights></dc:rights>                    <dc:subject>link</dc:subject>                <dc:date>2011-09-30T10:21:17Z</dc:date>        <dc:type>Link</dc:type>    </item>




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